Um Aussagen über die Wirtschaftlichkeit eines Heizsystems machen zu können, müssen objektive Vergleichsrechnungen vorgenommen werden, in der sowohl Anschaffungs- als auch Betriebskosten zu berücksichtigen sind. Folgende Überlegungen sind dabei ausschlaggebend:
- Die Investitionskosten bei Fußbodenheizungen variieren mit dem technischen Aufwand für die Erzielung gleichmäßiger Erwärmung der beheizten Böden. Physiologische Anforderungen gehen davon aus, daß ein Temperaturwert von 29 °C in den Aufenthaltszonen nicht überschritten werden soll und daß Systeme entsprechend großer Temperaturwelligkeit im Mittel eine geringere Heizleistung aufweisen als Systeme gleichmäßiger Oberflächentemperatur.
- Die Vorgaben des Gesetzgebers in Form der Wärmeschutzverordnung (WSchV 1995) verlangen erhebliche Maßnahmen zu Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes. Dadurch sind auch Fußböden bei Gebäuden, die nicht mit Fußbodenheizung ausgestattet sind, mit zusätzlichen Wärmedämmschichten zu versehen. Diese Kosten dürfen beim Vergleich der Investitionskosten zwischen konventionellen und fußbodenbeheizten Heizsystemen den Fußbodenheizungen nicht hinzu gerechnet werden.
- Verlorengegangene Nutz- bzw. Stellflächen, verursacht von Heizkörpern, die in hochwärmegedämmten Gebäuden an innenliegenden Wänden(!) angebracht werden, sind ebenfalls mit in die Vergleichsrechnung einzubeziehen.
- Konvektive Systemen (z.B. Heizkörper) erwärmen in erster Linie die Raumluft. Das Mauerwerk von Wänden und Decken bleibt verhälnismäßig kalt. Für Menschen, die im Strahlungsaustausch mit diesen Flächen stehen, wirkt sich dieser Temperaturunterschied drastisch aus: Je größer die Differenz zwischen Umgebungs- und Körperwärme, umso mehr Wärme gibt der Mensch ab. Er friert, obwohl die Lufttemperatur bereits 20 Grad überschritten hat. Anders dagegen bei Strahlungsheizungen: Die umgebenden Flächen werden erwärmt und die Lufttemperatur kann somit bei gleichem Behaglichkeitsempfinden um bis zu 2 Grad niedriger gehalten werden. Dies bedeutet eine Energieeinsparung von bis zu 12%!
Siehe auch:
Aufenthaltszone
Oberflächentemperatur
Energie-Einsparung
Behaglichkeit