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Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Trittschalldämmung
Beschreibungen des Begriffes:

Trittschalldämmung

Die Bauvorschriften in Deutschland zur Einhaltung des erforderlichen Trittschallschutzes zwischen benachbarten Räumen sind zwingend erforderlich. Sie können durch Unterlegen von handelsüblichen Trittschalldämmstoffen unter die Systemplatten der Fußbodenheizung erzielt werden, deren Dicke sich nach dem geforderten Trittschallschutzmaß richtet (im Normalfall PST-Platten der Nennmaße 17/15, 27/25 oder 33/30 mm). Im Ausland gelten andere Vorschriften, so daß eine Anpassung der THERMOLUTZ- Systeme an alle Ländervorschriften Europas durch entsprechende Variation der Dämmstoffdicke leicht erreichbar ist. THERMOLUTZ- Systeme sind dadurch universell einsetzbar.

 

 

Siehe auch:
Systemplatten 

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